Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
In Bayern gilt seit dem 1. Oktober 2022 die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV).
Hier die wesentlichen Punkte:
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Für unser Sportschießen, unsere Aus- und Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für unsere Gastronomie und unsere Schützenstüberl gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr.
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Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
hier findet ihr die aktuellen Informationen

