Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus
Nürnberg, den 15. Februar 2021 In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 07. März 2021.
Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.

